Kein Versicherungsschutz ohne belastbares Brandschutzkonzept?

Brandschutz_II

Sie haben eine Baugenehmigung und erhalten keinen ausreichenden Versicherungsschutz für Ihr Gebäude! Das ist theoretisch denkbar!

Hauptziel der bauordnungsrechtlichen Regelungen ist es, vorrangig den Schutz von Mensch und Tier sicherzustellen und eine Rettung sowie die Brandbekämpfung zu ermöglichen. Eine Sachwertschutzbetrachtung wird hierbei wenig berücksichtigt.

So ist die Versicherbarkeit eines Objektes allein durch die Einhaltung der baurechtlichen Mindestforderungen nicht immer gewährleistet. Ein genehmigungsfähiges Projekt muss deshalb nicht automatisch auch zureichend versicherbar sein.

Für den Versicherungsnehmer ist es im Schadensfall oft eine Existensfrage, da es bei einem Brandereignis häufig um einen Totalverlust des Gebäudes geht.

Deshalb ist es wichtig, bereits in der Planungsphase Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und das Konzept zu besprechen. Erst dann kann ein ganzheitliches Brandschutzkonzept entstehen, welches das Schadensrisiko unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf ein akzeptables Maß senkt.

Neben dem Baurecht dienen als Leitlinien die Vorgaben für technische Standards der deutschen Versicherer (GDV). Der VdS-Verlag veröffentlicht im Auftrag der GDV unverbindliche Empfehlungen (VdS-Richtlinien).

Für Industriebauten gilt ebenso grundsätzlich wie bei Wohngebäuden, je geringer die Brennbarkeit und je höher die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile, desto günstiger der Betrag.

Weiter wird u.a. im Industriebau die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit je nach Betriebsart betrachtet. Die Lagerung z.B. brennbarer und/oder leicht entzündlicher Güter führt schneller zu einem Brand als beispielsweise die Herstellung und/oder Lagerung von Betonfertigteilen.

Für die Einstufung werden neben der Bauart auch Maßnahmen zur Brandfrüherkennung, Entrauchung und Brandbekämpfung bewertet.

Gravierende Brandschutzmängel im Bestand werden vom Versicherer mit einer Fristsetzung zur Beseitigung vertraglich festgelegt. Bei schlechten Brandschutzstandards besonders bei schadensanfälligen Betriebsarten kann dies, unabhängig von der Baugenehmigung, zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen.

Fazit: Die VdS-Richtlinien sind keine Gesetze, aber für den Sachversicherungsschutz des Gebäudes notwendig!

 

Maren Tischer